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Führerschein mit 17

1. Antragsstellung 
Der Antrag kann bei uns ausgefüllt werden, dabei sind wir gern behilflich. Schauen Sie einfach zu unseren Bürozeiten bei uns herein. 

Für den Antrag benötigt man:

2. Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung Klasse B / BE beginnen. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist in Deutschland gültig, nicht im Ausland!  Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.

Die Klasse B schließt die Klassen M und L ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für die Klassen bereits erreicht hat. Auch beim Begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.

Anforderungen an die Begleitperson:


Aufgaben der Begleitperson:

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