Führerschein mit 17
1. Antragsstellung
Der Antrag kann bei uns ausgefüllt werden, dabei sind wir gern behilflich. Schauen Sie einfach zu unseren Bürozeiten bei uns herein.
Für den Antrag benötigt man:
- ein biometrisches Passbild, Sehtest, Erste Hilfe Nachweis
- bei der Antragsstellung müssen die Begleitpersonen beim späteren Fahren mit angegeben werden.
- der Antrag muss persönlich bei der Führerscheinstelle abgegeben werden
- Kosten: 63,40 €. Für jede weitere angegebene Begleitperson erhöht sich die Gebühr um 11,30 €
2. Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung Klasse B / BE beginnen. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist in Deutschland gültig, nicht im Ausland! Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen M und L ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für die Klassen bereits erreicht hat. Auch beim Begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
- Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht den eines Fahrlehrers. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
- Begleitperson darf nicht unter Drogeneinfluss stehen und muß sich an die 0,5 Promillegrenze halten , nur mit in der Prüfbescheinigung eigetragenen Begleitern fahren
Aufgaben der Begleitperson:
- Ansprechpartner für den jungen Fahrer
- Soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
- Kann vor Fahrtantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen